Gültigkeit: Diese allgemeinen Bedingungen, im Folgenden »Bedingungen« genannt, gelten für alle Bestellungen, die das Unternehmen Reseda d.o.o., im Folgenden »Käufer« genannt, an ihre Material- und Dienstleistungslieferanten erteilt. Die Bedingungen gelten sinngemäß auch für Dienstleistungsaufträge. Die Bedingungen sind Bestandteil der Geschäfte zwischen den Parteien, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Jede Abweichung von den Bedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Käufers.
Bestellung und Auftragsbestätigung: Bestellungen des Käufers sind nur schriftlich gültig. Der Lieferant verpflichtet sich, das bestellte Material/die bestellte Leistung gemäß allen in der Bestellung festgelegten Anforderungen zu liefern. Besondere Anforderungen (PZ in Form von QA, QR, SR…) werden bei Bedarf der versendeten Bestellung beigefügt. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung zu prüfen und spätestens 3 Werktage nach Eingang der Bestellung schriftlich zu bestätigen. Jede Änderung der Bestätigung führt dazu, dass die erteilte Bestellung nicht mehr gültig ist und als neues Angebot des Lieferanten gilt, das nur dann gültig ist, wenn der Käufer es schriftlich bestätigt. Lehnt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang schriftlich ab, gilt die Bestellung als bestätigt. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung muss der Lieferant dem Käufer schriftlich erklären. Der Lieferant bestätigt die Bestellungen ausschließlich auf der Grundlage der Bestellungen des Käufers; Auftragsbestätigungen über die Beschaffenheit der Ware müssen mit dem Angebot, Vertrag bzw. der Vereinbarung übereinstimmen. Der Käufer kann die Bestellung beim Lieferanten widerrufen, bis der Lieferant mit der Produktion der Ware begonnen oder der Lieferant die Ware des Käufers bei seinem Lieferanten bestellt hat. Die Stornierung der Bestellung muss dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt werden und der Käufer trägt in diesem Fall keine Kosten.
Preise: Die in der Bestellung angegebenen Preise sind bindend und Abweichungen sind nicht möglich.
Lieferung und Lieferzeit: Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Für Abweichungen von der Vertragsbedingung bedarf der Lieferant einer schriftlichen Zustimmung des Käufers. Verfügt der Lieferant nicht über alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und technischen Unterlagen, obwohl der Kunde mehrmals (mindestens 2-mal) aufgefordert wurde, nur diese vorzulegen, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit von der Anfrage des Lieferanten bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung nicht fristgerecht nach, berechnet der Käufer dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes für jeden Kalendertag der Verspätung sowie alle dadurch entstandenen Kosten und Schäden dem Käufer aus diesem Grund bei sich selbst oder seinem Abnehmer entstehen, unabhängig vom Grund der Verzögerung. Bei vorzeitiger Lieferung kann der Käufer die Annahme verweigern.
Warenübernahme: Der Ware muss immer ein Lieferschein beiliegen und für alle vereinbarten Materialien ist der Bestellung zusätzlich ein obligatorisches Zertifikat oder eine Konformitätserklärung beizufügen. Sofern weitere Unterlagen oder Muster erforderlich sind, wird dies in der Bestellung angegeben.
Der Lieferant muss jede gelieferte Menge in Einzeleinheiten, Kartons mit einem Etikett oder einer Packliste kennzeichnen, die Folgendes enthalten muss:
– Name und Anschrift des Lieferanten
– Name des Käufers
– Menge
– Artikelbezeichnung
– Herstellungsdatum
– Serge (oder eine andere Form der Rückverfolgbarkeit)
Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass ein sicherer Transport und eine sichere Lagerung gewährleistet sind. Für Schäden, die dem Käufer in irgendeiner Weise durch ökologisch bedenkliche gelieferte Waren oder durch unsachgemäße Verpackung entstehen, haftet der Lieferant auf Schadensersatz. Die Warenübernahme erfolgt, wenn der Käufer das Annahmedokument unterzeichnet, das das Datum der Annahme, den Stempel und die Unterschrift des Käufers enthält.
Rechnungen: Rechnungen werden auftragsbezogen ausgestellt. Jeder Rechnung sind Lieferscheine beigefügt, die von der verantwortlichen Person des Käufers unterzeichnet sind, der die Waren/Dienstleistungen übernommen hat. Die Rechnung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Ware/Leistung geliefert wird, ausgestellt/versendet werden.
Zahlungsbedingungen: Der Käufer bezahlt die Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Die Zahlungsfrist beginnt nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung, frühestens jedoch mit dem ersten Tag nach ordnungsgemäßer Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Der Käufer bezahlt die Rechnung innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist, gerechnet ab dem Tag der Rechnungsstellung. Entspricht die Rechnung nicht der Bestellung oder dem bestätigten Angebot, kann der Kunde die Rechnung ablehnen.
Die Bezahlung der Rechnung bedeutet keine Bestätigung, dass die Lieferung oder Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Weist die Ware oder Leistung Mängel auf, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung der Rechnung, die für die Bezahlung der Ware oder Leistung mit Mängeln ausgestellt wurde, bis zur Beseitigung der Mängel oder bis zur endgültigen Einigung mit dem Lieferanten zurückzuhalten.
Waren- und Dienstleistungsqualität: Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellten Waren gemäß der Bestellung und allen beigefügten Unterlagen sowie in Übereinstimmung mit internationalen, nationalen und internen technischen Standards zu liefern. Die Ware muss normale und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften aufweisen. Wenn dem Lieferanten bekannt ist, zu welchem Zweck der Käufer oder der Käufer des Auftraggebers die Ware verwenden wird, muss die Ware auch Eigenschaften für den bekannten Verwendungszweck aufweisen.
Der Lieferant ist in seinem Geschäftssystem verpflichtet, das Qualitätsniveau der bestellten Waren entsprechend den Qualitätsanforderungen des Kunden festzulegen und aufrechtzuerhalten, was er durch wirksame QM-Systeme erreichen wird. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des QM-Systems und des Umweltmanagements zu ermöglichen und einem Vertreter von Reseda und/oder einem Vertreter aller interessierten Parteien Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer vor Beginn der regulären Lieferung und auf Verlangen auch jederzeit Muster der Vertragsware zur Bestätigung zu übermitteln. Der Käufer ist verpflichtet, die Muster zu untersuchen und den Lieferanten über die Untersuchungsergebnisse zu informieren.
Bei Verdacht auf Lieferung gefälschter Teile oder Materialien durch den Lieferanten informiert das Unternehmen Reseda den Lieferanten und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Gelieferte Teile bzw. Materialien werden im Unternehmen Reseda an einem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt und gelagert.
Umgang und Verhalten gegenüber Lieferanten werden im Ethikkodex des Unternehmens Reseda beschrieben.
Reklamationen wegen Menge und Qualität: Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Menge unverzüglich nach Übernahme, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme, mangelhafte Qualität unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme bzw. nicht mehr nach dem Verfallsdatum der Ware. Für jede eingegangene Reklamation muss der Lieferant neben dem Ersatz eines etwaigen Schadens auch eine Analyse der Fehlerursache und Korrekturmaßnahmen vorlegen, in der Regel 30 Tage nach dem Datum der Reklamation.
Die gelieferten Waren müssen den Bestellanforderungen und -spezifikationen, Zeichnungen sowie allen Dokumenten und Normen entsprechen, die den Gegenstand der Bestellung definieren. Ohne schriftliche Bestätigung des Käufers ist keine Änderung oder Abweichung von den Bestellvorgaben zulässig. Auf Verlangen des Käufers ist der Lieferant verpflichtet, alle Unterlagen über die Qualität der bestellten Ware zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass die Beschaffenheit der Ware in der Bestellung nicht ausdrücklich angegeben ist, gewährleistet der Lieferant, dass er die Ware in einer den Berufsregeln entsprechenden Qualität liefert.
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Käufer auf dessen Verlangen zu ermöglichen, bei wiederholten Beanstandungen die Funktionsfähigkeit des QM-Systems und des Umweltmanagements zu überprüfen und gegebenenfalls eine Beurteilung des QM-Systems vorzunehmen.
Änderung oder Einstellung der Produktion des Lieferanten: Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden den beabsichtigten Produktionsstopp eines bestimmten Produkttyps, den er an den Käufer liefert, mindestens 1 Jahr vor dem beabsichtigten Produktionsstopp mitzuteilen.
Gerichtsstand: Käufer und Lieferant werden versuchen, alle Streitigkeiten gütlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, ist das Gericht in Ptuj zuständig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Umweltschutz-Bereich: Bevorzugt werden Lieferanten und Auftragnehmer, die über ein etabliertes und zertifiziertes Umweltmanagementsystem ISO 14001 verfügen, da sie einen angemessenen Umgang mit der Umwelt zeigen.
Soweit Lieferanten und Dienstleister/Kooperationspartner nicht über ein etabliertes und zertifiziertes Umweltschutzsystem verfügen, müssen sie die Anforderungen der einschlägigen Gesetzgebung im Bereich Umweltschutz in der Republik Slowenien einhalten.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Grundsätze sicherer Arbeit zu beachten und bei der Arbeit geeignete Schutzausrüstung zu verwenden.
Nova vas pri Markovcih, den 01.09.2023